
Sammelklage gegen Booking. com
Über 10.000 Hotels aus ganz Europa fordern Schadensersatz wegen unzulässiger Bestpreisklauseln. Der Europäische Gerichtshof erklärte diese Klauseln, die günstigere Preise außerhalb von Booking. com untersagten, als kartellrechtswidrig.

Unterstützt von HOTREC und nationalen Hotelverbänden wird die Klage in den Niederlanden verhandelt. Der Schadenersatzanspruch beläuft sich auf mindestens 30 % der gezahlten Provisionen (2004–2024).

Anmeldeschluss: 29. August 2025 (verlängert)

Ein starkes Zeichen für faire Bedingungen in der Hotellerie!

Unser Fazit: Buchen Sie am besten direkt beim Hotelier oder Gastgeber
