von Jana Weise | Juni 19, 2025 | Allgemein
PRESSEMITTEILUNG
Bergen auf Rügen, 18. Juni 2025 – Die beliebte Veranstaltungsreihe „Rügen kreativ“ startet am heutigen Mittwoch, den 18. Juni 2025, in die 4. Saison – und das wie gewohnt am malerischen Hafen von Lauterbach. Bis zum 10. September 2025 wird der Hafen jeden Mittwoch von 10 bis 17 Uhr zum Treffpunkt für Kunstliebhaber, Inselgäste und Kreativschaffende.
Rund 25 Aussteller präsentieren in maritimer Atmosphäre ihre handgefertigten Kunstwerke. Ergänzt wird das Angebot durch kreative Workshops, bei denen Besucher selbst aktiv werden können. Auf der offenen Bühne sorgen lokale Musiker, Kleinkünstler und spontane Talente für ein abwechslungsreiches Programm.
Besonderes Highlight: Am Mittwoch, den 25. Juni um 12 Uhr, wird exklusiv das neue Rügenlied „Willkommen auf Rügen“ vorgestellt. LoreLei und die Inselband „Die Fetten Flundern“ feiern gemeinsam mit dem Publikum die Premiere ihres entspannten Sommerliedes – ein musikalischer Willkommensgruß für Gäste und Einheimische.
Veranstalterin Frauke Kasüske: „Rügen kreativ“ bietet auch 2025 wieder eine inspirierende Mischung aus Kunst, Musik und Gemeinschaft – ein Muss für alle, die die kreative Seele der Insel spüren möchten.
Veranstaltungszeitraum:
18. Juni bis 10. September 2025
Jeden Mittwoch, 10:00–17:00 Uhr
Lauterbach am Hafen
Ende
von Jana Weise | Juni 2, 2025 | Allgemein
Wir freuen uns, unseren Gästen mitteilen zu können, dass in dieser Sommersaison einem angenehmen Stranderlebnis nichts im Wege steht, denn der Strandaufenthalt wird erst so richtig zum Vergnügen mit einem eigenen Strandkorb. Hier finden Sie Ihren Strandkorbvermieter:
Strandabgänge 11 und 12
Strandkorbvermietung Andre Klier, Tel 0178/2352818
Strandabgang 23
Strandkorbvermietung Dohr23 Ulf Dohrmann, Tel 38393 30407, E-Mail: info@dohrmann.ag
Strandabgang 36
Strandkorbvermietung Cubanato Manuel Cardona, Tel Tel.: 0171/5641216, E-Mail: cubarnito.binz@gmail.com
Der passende Strandabgang zu Ihrer Ferienunterkunft:
Atelier-Apartment Ambienta Strandabgang 12, zu erreichen über die Schwedenstrasse
Villa Herbstwind, und Ferienhaus Rügen Strandabgang 23, zu erreichen über die Wylichstrasse
Strandapartment Strandidyll Strandabgang 25
Apartment-Villa Steinfurth Strandabgang 35
von Jana Weise | Apr. 18, 2025 | Allgemein, Veranstaltung
Liebe Gäste,
wir wünschen Ihnen ein frohes Osterfest. Vielleicht sind Sie ja gerade bei uns zu Gast, dann empfehlen wir die Osterfeuermeile am Samstag, den 19.04.2025 ab 19:00 bis 22:00 am Binzer Strand. Hoteliers, Gastronomen und Vereine der Region übernehmen die Patenschaft für die Feuerstellen, an denen Einheimische und Gäste die Gelegenheit haben, bei Glühwein und Stockbrot in’s Gespräch zu kommen und gemeinsam in die Saison zu starten.
von Jana Weise | Apr. 17, 2025 | Allgemein
Liebe Gäste, bitte beachten Sie folgende Hinweise zur Anreise mit dem Auto.
Die Rügenbrücke ist April, Mai und Juni 2025 wegen Wartungsarbeiten zum Teil länger gesperrt.
„Für die Durchführung der Arbeiten ist es erforderlich, den Verkehr von Donnerstag, 24. April 2025, bis Dienstag, 6. Mai 2025, und von Donnerstag, 19. Juni 2025, bis Mittwoch, 25. Juni 2025, geschwindigkeitsreduziert über den Standstreifen der B 96 an der Baustelle vorbeizuführen. Die Rügenbrücke sowie die Zu- und Abfahrten der Anschlussstellen Stralsund-Altstadt und Hafen/Ozeaneum bleiben befahrbar.
Eine Vollsperrung der Rügenbrücke ist für die Durchführung der Maßnahme von Mittwoch, 7. Mai 2025, bis Donnerstag, 5. Juni 2025, und von Mittwoch, 11. Juni 2025, bis Mittwoch, 18. Juni 2025, notwendig. Die Umleitung erfolgt in diesen Zeiträumen von der Abfahrt Hafen/Ozeaneum über die L 296 bis zur Abfahrt Altefähr und umgekehrt für die Gegenrichtung. Auf der B 96 wird der Verkehr zwischen den Anschlussstellen Stralsund-Altstadt und Hafen/Ozeaneum geschwindigkeitsreduziert über den Standstreifen an der Baustelle vorbeigeführt.“
von Jana Weise | Apr. 12, 2025 | Allgemein, Neuigkeiten
Quelle:Facebook Rügennews
Klage gegen Bäderregelung (ÖffZVO MV) in Mecklenburg-Vorpommern eingereicht
M-V/Rügen (verdi). Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di Nord) hat beim Oberverwaltungsgericht (OVG) Greifswald ein Normenkontrollverfahren eingeleitet, um die im März erlassene Öffnungszeitenverordnung, die die alte Bäderregelung ersetzt hatte, für unwirksam erklären zu lassen.
Die in Mecklenburg-Vorpommern im März erlassene Öffnungszeitenverordnung regelt in Nachfolge der sogenannten Bäderregelung Sonderöffnungen an Sonn- und Feiertagen. Durch die neue Regelung wird die Anzahl der möglichen Geschäftsöffnungen massiv erhöht. Nach der neuen Regelung können Geschäfte an bis zu fast 80 Prozent der Sonntage geöffnet werden.
Nach Einschätzung von ver.di Nord entspricht die Neuregelung nicht den verfassungsmäßigen und gesetzlichen Vorgaben zum Sonn- und Feiertagsschutz, dies zeigt schon der Blick auf das ungleiche Gewicht im Regel-Ausnahme Tatbestand.
„Wir haben Klage vor dem OVG Greifswald eingereicht. ver.di verteidigt damit die Sonn- und Feiertage als elementare Bestandteile unseres sozialen Lebens. Verlässliche kollektive freie Tage sind für uns eine Basis für ein funktionierendes Gemeinwesen und sind nicht nur für Familien bedeutsam. Es geht ver.di um die Interessen der Beschäftigten und gleichzeitig um den Erhalt von sozialen und kulturellen Werten, die uns als Gesellschaft ausmachen“, erklärt Susanne Schöttke, Landesbezirksleiterin von ver.di Nord.
Aufgrund des in der Verfassung verankerten Gebotes der Sonn- und Feiertagsruhe sind Sonntagsarbeit und Sonntagsöffnungen grundsätzlich unzulässig. Ausnahmen davon müssen als solche erkennbar bleiben und bedürfen eines dem Sonn- und Feiertagsschutz gerecht werdenden Sachgrundes mit Verfassungsrang. Die Anforderungen an den Sachgrund steigen dabei mit dem Umfang der an Werktagen zulässigen Öffnungszeiten und den übrigen Ausnahmen für Sonntagsöffnungen. Ein rein wirtschaftliches Interesse oder das alltägliche Einkaufsinteresse der Kunden können Sonntagsöffnungen nicht rechtfertigen. Schließlich müssen die Ausnahmen inhaltlich, räumlich und zeitlich auf das absolut erforderliche Maß beschränkt bleiben. All diese Vorgaben werden von der Öffnungszeitenverordnung offensichtlich nicht berücksichtigt.
„Das Bundesverfassungsgericht, das Bundesverwaltungsgericht und das OVG Greifswald haben neben anderen Obergerichten in verschiedenen Entscheidungen mehrfach auf diese Voraussetzungen für Ausnahmen von der Sonntagsruhe aufmerksam gemacht. In zahlreichen Gesprächen haben wir das immer wieder deutlich gemacht und ausdrücklich davor gewarnt, eine solche Verordnung auf den Weg zu bringen. Wenn die Unwirksamkeit gerichtlich bestätigt werden sollte, könnte die Verordnung mitten in der Saison vom Tisch sein. Dieser Zustand wäre dann quasi vorsätzlich und wider besseren Wissens von der Landesregierung herbeigeführt worden. Vor diesem Hintergrund ist es für uns überhaupt nicht nachvollziehbar, dass das Land Mecklenburg-Vorpommern dennoch diese Öffnungszeitenverordnung erlassen hat“, so Susanne Schöttke.
von Jana Weise | März 14, 2025 | Allgemein
Auch wenn unsere Natur soviel zu bieten hat und man bei weitem nicht alle Sehenswürdigkeiten in einem Urlaub auf Rügen besuchen kann, ist eine gemütliche Sofaecke in der Ferienunterkunft unerlässlich, so wie in unserem Fereinhaus in Pantow bei Binz. Hier gibt es seit kurzem eine kuschlige Varante für den gemütlichen Fernsehabend im Urlaub.