Ausflugstipp: Groß Zicker – das Herz des Mönchguts

Ausflugstipp: Groß Zicker – das Herz des Mönchguts

Ausflugstipp: Groß Zicker – das Herz des Mönchguts 🌿🐚Wer Rügens stille, ursprüngliche Seite sucht, wird sie hier finden: Zwischen grünen Wiesen, alten rohrgedeckten Bauernhäusern und der kleinen Kirche scheint die Zeit stillzustehen. ⛪Jedes Fachwerk, jeder Garten und jede Kopfsteinpflastergasse erzählt ein Stück Geschichte vom Leben der Fischer und Bauern auf dem Mönchgut. Ein Spaziergang durchs Dorf ist wie eine kleine Zeitreise – vorbei am historischen Pfarrwitwenhaus, an bunten Vorgärten und mit einem freundlichen „Tach ok“ auf den Lippen der Bewohner. 🌼Danach lohnt sich ein Stopp im Taun Hövt – köstlicher Kuchen, frischer Kaffee und ein Blick, der die Seele streichelt. 🍰☕Hinter dem Ort beginnen die Zickerschen Berge, sanfte Hügel mit weitem Blick über Meer und Land – ein Ort, der Stille und Freiheit atmet. 🌊💙Ob bei Wind oder Sonne – hier spürt man, was Rügen so besonders macht: Authentisch, naturverbunden und echt.👉 Groß Zicker ist kein Ort, den man einfach besucht – es ist einer, der bleibt.🔗 apartment-vermietung-binz.de
Bald kein Sonntagseinkauf in Binz mehr möglich?

Bald kein Sonntagseinkauf in Binz mehr möglich?

Quelle:Facebook Rügennews
Klage gegen Bäderregelung (ÖffZVO MV) in Mecklenburg-Vorpommern eingereicht
M-V/Rügen (verdi). Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di Nord) hat beim Oberverwaltungsgericht (OVG) Greifswald ein Normenkontrollverfahren eingeleitet, um die im März erlassene Öffnungszeitenverordnung, die die alte Bäderregelung ersetzt hatte, für unwirksam erklären zu lassen.
Die in Mecklenburg-Vorpommern im März erlassene Öffnungszeitenverordnung regelt in Nachfolge der sogenannten Bäderregelung Sonderöffnungen an Sonn- und Feiertagen. Durch die neue Regelung wird die Anzahl der möglichen Geschäftsöffnungen massiv erhöht. Nach der neuen Regelung können Geschäfte an bis zu fast 80 Prozent der Sonntage geöffnet werden.
Nach Einschätzung von ver.di Nord entspricht die Neuregelung nicht den verfassungsmäßigen und gesetzlichen Vorgaben zum Sonn- und Feiertagsschutz, dies zeigt schon der Blick auf das ungleiche Gewicht im Regel-Ausnahme Tatbestand.
„Wir haben Klage vor dem OVG Greifswald eingereicht. ver.di verteidigt damit die Sonn- und Feiertage als elementare Bestandteile unseres sozialen Lebens. Verlässliche kollektive freie Tage sind für uns eine Basis für ein funktionierendes Gemeinwesen und sind nicht nur für Familien bedeutsam. Es geht ver.di um die Interessen der Beschäftigten und gleichzeitig um den Erhalt von sozialen und kulturellen Werten, die uns als Gesellschaft ausmachen“, erklärt Susanne Schöttke, Landesbezirksleiterin von ver.di Nord.
Aufgrund des in der Verfassung verankerten Gebotes der Sonn- und Feiertagsruhe sind Sonntagsarbeit und Sonntagsöffnungen grundsätzlich unzulässig. Ausnahmen davon müssen als solche erkennbar bleiben und bedürfen eines dem Sonn- und Feiertagsschutz gerecht werdenden Sachgrundes mit Verfassungsrang. Die Anforderungen an den Sachgrund steigen dabei mit dem Umfang der an Werktagen zulässigen Öffnungszeiten und den übrigen Ausnahmen für Sonntagsöffnungen. Ein rein wirtschaftliches Interesse oder das alltägliche Einkaufsinteresse der Kunden können Sonntagsöffnungen nicht rechtfertigen. Schließlich müssen die Ausnahmen inhaltlich, räumlich und zeitlich auf das absolut erforderliche Maß beschränkt bleiben. All diese Vorgaben werden von der Öffnungszeitenverordnung offensichtlich nicht berücksichtigt.
„Das Bundesverfassungsgericht, das Bundesverwaltungsgericht und das OVG Greifswald haben neben anderen Obergerichten in verschiedenen Entscheidungen mehrfach auf diese Voraussetzungen für Ausnahmen von der Sonntagsruhe aufmerksam gemacht. In zahlreichen Gesprächen haben wir das immer wieder deutlich gemacht und ausdrücklich davor gewarnt, eine solche Verordnung auf den Weg zu bringen. Wenn die Unwirksamkeit gerichtlich bestätigt werden sollte, könnte die Verordnung mitten in der Saison vom Tisch sein. Dieser Zustand wäre dann quasi vorsätzlich und wider besseren Wissens von der Landesregierung herbeigeführt worden. Vor diesem Hintergrund ist es für uns überhaupt nicht nachvollziehbar, dass das Land Mecklenburg-Vorpommern dennoch diese Öffnungszeitenverordnung erlassen hat“, so Susanne Schöttke.
Neues Badezimmer Apartment 8 in der Villa Steinfurth Teil 2

Neues Badezimmer Apartment 8 in der Villa Steinfurth Teil 2

Das neue Badezimmerim im Apartment Nummer 8 in der Villa Steinfurth ist fix und fertig modernisiert, eingerichtet und dekoriert. Voll ausgestattet mit Waschtisch, Unterschrank mit ausreichend Stauraum, eine großzügige Dusche und ein WC. Kosmetikspiegel mit Vergrößerung, ein festinstallierter Haartrockner und ein gutausgeleuchtetes Spiegelbild runden das Ganze ab. Freuen Sie sich auf ein modernes und komfortables Badezimmer!

Neues Badezimmer für Apartment 8

Neues Badezimmer für Apartment 8

Vorher-Nachher im Badezimmer des Apartments Nr.8 Hier schon mal der überarbeitete Grundriss. Badewanne weg, dafür eine komfortable neue Dusche und der Rest kann sich auch sehen lassen. Fotos kommen bald, bitte gespannt bleiben😉

Neue Küchenzeile im Apartment Nr.1/ Villa Steinfurth

Neue Küchenzeile im Apartment Nr.1/ Villa Steinfurth

Neuigkeiten aus der Villa Steinfurth! Unser schönes Apartment Nr. 1 hat eine neue Küche in strahlendem Weiß mit einer schicken, modernen und beleuchteten Rückwand, wir hoffen, sie gefällt usneren Gästen😍🥰 Die Küche lässt keine Wünsche offen. Cerankochfeld, Mikrowelle nun auch mit Backfunktion und modernem Bedienfeld, leiser Kühlschrank mit Gefrierfach und natürlich ein Geschirrspüler, so lässt es sich aushalten und das Kochen wird auch im Urlaub zum Spaß.

Eine musikalische Lesung

Eine musikalische Lesung

Zarah Leander, wer war das?

Wir, die „Damenband Reif ist Lif(v)e“ , wollen Ihnen das Leben und die wichtigsten Lieder dieser Ausnahmekünstlerin vorstellen. Freuen Sie sich auf einen kurzweiligen Abend in Bergen, Frankenthal oder Sassnitz.

  • Josefine Wiedenhöft, Gesang
  • Steffanie Henke, Klavier
  • Ilona Schmidt, Cello
  • Katja Grossmann, Flöte
  • Regina Seidel, Sprecherin

Termine:

05.03.2025, 19:30 in der „Rochade“ in Bergen Dammstraße 40

06.04.2025, 17:00 LebensGut Frankenthal in Samtens Frankenthal 7

26.04.2025, 19:00 Grundtvighaus in Sassnitz Seestraße 3

Der Eintritt ist kostenfrei.

Wir freuen uns auf Sie!